
BAFA Sanierung mit Einzelmaßnahmen - Individueller Sanierungsfahrplan: Strategisch planen, nachhaltig sanieren
Die Sanierung mit Einzelmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans ermöglicht es Ihnen, gezielt und schrittweise Verbesserungen an Ihrem Gebäude vorzunehmen. Durch die Kombination von verschiedenen Maßnahmen können Sie nicht nur die Energieeffizienz steigern, sondern auch die Fördermöglichkeiten maximieren. Dieser strukturierte Ansatz sorgt dafür, dass Sie langfristig Kosten sparen und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan hilft Ihnen dabei, die Sanierung Ihres Hauses systematisch zu planen. Er bietet Ihnen zudem einen langfristigen und detaillierten Überblick über potenzielle Sanierungsmaßnahmen sowie deren Einsparpotenziale.
Ablauf eines Sanierungsfahrplans
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Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenerfassung
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Energetische Bilanzierung des Ist-Zustands
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Bewertung des Gesamtgebäudes
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Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
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Darstellung in Farbklassen
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Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
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Abstimmung mit dem Eigentümer
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Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
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Übergabe des Sanierungsfahrplans
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Erläuterung des Sanierungsfahrplans
Vorteile des Sanierungsfahrplan
Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan besitzen und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhalten Sie zusätzlich zum regulären BAFA-Zuschuss von 15 Prozent einen Bonus von 5 Prozent! Die Obergrenze für förderfähige Ausgaben im Rahmen energetischer Maßnahmen liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Sollte jedoch ein Sanierungsfahrplan vorliegen, kann diese Grenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit angehoben werden.
Der Sanierungsfahrplan verpflichtet Sie nicht zur Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen. Er dient lediglich als Leitfaden, der aufzeigt, welche Schritte in welchem zeitlichen Rahmen am sinnvollsten sind.
Fördergegenstand
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
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Die Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden.
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Der Austausch, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.
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Der sommerliche Wärmeschutz durch den Austausch oder den erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, die eine optimierte Tageslichtversorgung gewährleisten.
Auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird gefördert. Die Förderung sieht vor, dass 50 % des förderfähigen Beratungshonorars erstattet werden. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern beträgt der maximale Zuschuss 650 Euro. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten erhöht sich dieser Betrag auf maximal 850 Euro.