
Heizungstausch – Ihr Schritt zu mehr Energieeffizienz
Der Austausch veralteter Heizungsanlagen ist nicht nur wichtig für die Energieeffizienz, sondern auch für den Klimaschutz, weshalb wir Ihnen helfen, die richtige Lösung zu finden und den Austausch reibungslos zu gestalten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Beratung zu verschiedenen Heizsystemen und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln, um Ihre Investitionskosten zu reduzieren.
Heizungstausch
In der heutigen Zeit ist der Tausch alter Heizungsanlagen nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz. Moderne Heizsysteme sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern können auch erheblich zur Senkung Ihrer Energiekosten beitragen. Doch die Auswahl der richtigen Technologie und die Umsetzung des Austauschs können herausfordernd sein. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihren Heizungstausch zu finden und den Prozess reibungslos zu gestalten. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und die Gegebenheiten Ihrer Immobilie abgestimmt ist. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Heizsysteme, wie beispielsweise Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder Solarthermie, und helfen Ihnen, die beste Option für Ihre Situation zu wählen. Zusätzlich informieren wir Sie über aktuelle Fördermittel und finanzielle Zuschüsse, die Ihnen helfen können, die Investitionskosten zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Fördermittel, damit Sie von den finanziellen Vorteilen profitieren können. Mit unserer Expertise und unserem Engagement begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer modernen und effizienten Heizungsanlage. Lassen Sie uns gemeinsam den Heizungstausch planen und umsetzen – für ein komfortables und energieeffizientes Zuhause!
Was wird gefördert?
Mit unserem Zuschuss unterstützen wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen sowie Heizungsunterstützungssystemen und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Das Ziel dieser Förderung ist es, den Übergang zu klimafreundlichen Heizlösungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen zählen:
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Kauf und Installation von:
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Solarthermischen Anlagen
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Biomasseheizungen
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Elektrisch betriebenen Wärmepumpen
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Brennstoffzellenheizungen
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Wasserstofffähigen Heizungen
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Innovativer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
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Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
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Kosten für eine provisorische Heiztechnik im Falle eines Heizungsdefekts
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Fachplanung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz
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Akustische Fachplanung durch Akustiker
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Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen
Zuschusshöhe
Die Höhe Ihres voraussichtlichen Zuschussbetrags für einzelne energetische Maßnahmen hängt von den förderfähigen Kosten ab.
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Für Einfamilienhäuser:
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Es werden Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt.
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Für Mehrfamilienhäuser:
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Die Höhe der förderfähigen Kosten richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:
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30.000 Euro für die erste Wohneinheit
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Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
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Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
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Unabhängig von der Antragstellergruppe können Sie maximal 70 % dieser Kosten als Zuschuss erhalten.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei Biomasseheizungen einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro zu beantragen.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung sowie gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:
Effizienzbonus
Den Effizienzbonus erhalten Sie für effiziente, elektrisch betriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten von Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus steht Ihnen für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit zu, wenn Sie:
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Ihre funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
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die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Für die Installation von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
Hinweis: Eigentümerinnen oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.
Einkommensbonus
Den Einkommensbonus erhalten Sie für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Hinweis: Eigentümerinnen oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.
Emissionsminderungszuschlag
Der Emissionsminderungszuschlag wird gewährt, wenn Sie Biomasseanlagen installieren, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.
Bitte beachten Sie: Bei Beantragung des Emissionsminderungszuschlags reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500 Euro. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.
Weitere Informationen auf der Seite der KfW.
