
Sanierung zum Effizienzhaus
Bei der Planung einer Sanierung sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, die bereits in der frühen Phase des Projekts Beachtung finden sollten. Das energetische Konzept ist dabei von zentraler Bedeutung, da es erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Gebäudehülle, die Auswahl und Installation der Heizungsanlage, die zukünftigen Energiekosten des Gebäudes sowie auf die verfügbaren finanziellen Förderungen für die Sanierungsmaßnahmen hat.
Effizienzhaus Standards
Es existieren verschiedene Effizienzhaus-Standards, die definieren, welche Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle (Transmissionsverluste) und die Anlagentechnik (Primärenergiefaktor) nach einer Sanierung gestellt werden.
Im Bereich der Sanierung gibt es folgende Effizienzhaustypen:
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Effizienzhaus 40
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Effizienzhaus 55
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Effizienzhaus 70
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Effizienzhaus 85
Zur Erklärung: Ein Effizienzhaus 40 hat einen 15 % niedrigeren Jahresprimärenergiefaktor als ein Effizienzhaus 55.
Der Jahresprimärenergiefaktor ist ein wichtiger Indikator zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Er gibt an, wie viel Primärenergie benötigt wird, um eine bestimmte Menge an Endenergie zu erzeugen, die für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Kühlung benötigt wird.
Primärenergiebedarf:
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Primärenergie bezieht sich auf die ursprüngliche Energiequelle, wie fossile Brennstoffe (z. B. Erdöl, Erdgas), erneuerbare Energien (z. B. Solarenergie, Windenergie) oder Kernenergie.
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Der Jahresprimärenergiefaktor berücksichtigt sowohl die Effizienz der Energieerzeugung als auch die Verluste, die bei der Umwandlung von Primärenergie in Endenergie auftreten.
Berechnung:
Der Faktor wird in der Regel als Verhältnis dargestellt:
Je besser der erreichte Standard, desto höher sind auch die verfügbaren Fördermittel. Der Standard, den Sie durch eine Sanierung erreichen können, lässt sich erst präzise bestimmen, nachdem eine umfassende Bewertung des Gebäudes sowie der geplanten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurde. Für diese Bewertung wird der aktuelle Zustand des Gebäudes mithilfe einer speziellen Simulationssoftware in Form eines 3D-Modells erfasst.
Im Anschluss daran können verschiedene Sanierungsmaßnahmen simuliert werden, um deren Einfluss auf entscheidende Kenngrößen wie die Transmissionsverluste und den Primärenergiefaktor zu analysieren. Diese Kenngrößen ermöglichen es, fundierte Aussagen darüber zu treffen, welcher energetische Standard durch die Maßnahmen letztendlich erreicht werden kann.

Fördersätze
Die Sanierung bestehender Immobilien wird im Rahmen des KfW-Programms 261 gefördert. Eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass das sanierte Gebäude nach der Umsetzung der Maßnahmen die Anforderungen an den Effizienzhaus-Standard erfüllt.
Die Einstufung in die verschiedenen Effizienzhaus-Stufen erfolgt auf Grundlage der Transmissionswärmeverluste (Wärmeverluste über die Gebäudehülle) sowie des Primärenergiebedarfs (Energiebedarf des Gebäudes zuzüglich der vorgelagerten Prozesskette zur Bereitstellung des Energieträgers).
Zusätzlich zur Einstufung in die Effizienzhaus-Stufen wurden weitere Zusatzanforderungen eingeführt, deren Einhaltung zu einer Erhöhung der Fördersätze führen kann.
Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse): Eine höhere Förderung im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie erhalten, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installieren, die mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes deckt. Auch die Nutzung einer Lüftungsanlage mit WRG ist verpflichtend.
Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse): Die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen müssen die Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)" erfüllen. Dieses Gütesiegel dient als Nachweis für die Erfüllung besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität eines Gebäudes. Bei der Zertifizierung wird der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt, von der Herstellung bis hin zur späteren Wiederverwertung.
Worst-Performing Building Bonus (WPB)
Ein „Worst Performing Building“ (WPB) ist ein Gebäude, das in Bezug auf den energetischen Sanierungszustand zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland zählt. Der Bonus wird ausschließlich für die Effizienzhäuser der Klassen
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Effizienzhaus 40 WPB
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Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse WPB
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Effizienzhaus 55 WPB
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Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse WPB
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Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse WPB
gewährt. Ob ein Gebäude als WPB eingestuft werden kann, lässt sich entweder über den Energieausweis (Klasse H) oder anhand des Baujahrs sowie des Sanierungszustands der Außenwand feststellen. Wenn Ihre Immobilie einem Worst Performing Building entspricht, steigt der Tilgungszuschuss um 10 Prozent.
Weitere Informationen auf der Seite der KfW Wohngebäude - Kredit Nr. 261.
Eine Übersicht der KfW-Programme für bestehende Immobilien finden Sie hier.

Wichtig zu wissen: Wohneinheiten sind Räume in Wohngebäuden, die in einem geschlossenen Zusammenhang stehen und für dauerhafte Wohnzwecke vorgesehen sind. Sie müssen die Möglichkeit zur Führung eines Haushalts bieten, was einen eigenen abschließbaren Zugang sowie Zimmer und Versorgungsanschlüsse für eine Küche oder Kochnische sowie ein Bad/WC umfasst. Eine Einliegerwohnung wird als eigenständige Wohnung betrachtet, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach der Sanierung.
Förderung der Baubegleitung
Die Baubegleitung wird durch einen zusätzlichen Kreditbetrag und einen Tilgungszuschuss unterstützt.
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
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Max. Kreditbetrag: 10.000 Euro pro Vorhaben (bei Erreichung einer neuen Effizienzhaus-Stufe)
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Tilgungszuschuss: 50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnungen
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Max. Kreditbetrag:
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4.000 Euro pro Wohneinheit
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Bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben (bei Erreichung einer neuen Effizienzhaus-Stufe)
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Tilgungszuschuss:
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50 %, bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit
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Maximal 20.000 Euro pro Vorhaben
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Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten
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Max. Kreditbetrag:
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4.000 Euro pro Wohneinheit
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Bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben (bei Erreichung einer neuen Effizienzhaus-Stufe)
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Tilgungszuschuss:
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50 %, bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit
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Maximal 20.000 Euro pro Vorhaben
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Sie profitieren von:
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Fachkundiger Beratung zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten
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Umfassendem Wissen über aktuelle Produkte, das durch regelmäßige Schulungen stets aktualisiert wird
Was wir von Ihnen benötigen:
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Grundrisse und Schnitte
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EnEV-Nachweis (falls bereits vorhanden)
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Information zur geplanten Anlagentechnik
Unser Service:
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Anhand der Informationen prüfen wir welcher Standard erreicht wird
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Wir zeigen einen Weg auf, wie Sie das angestrebte Niveau erreichen können
Die nächsten Schritte
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Sie erhalten ein individuell angepasstes Angebot
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Wir erarbeiten das finale Energiekonzept
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Wir erstellen die Antragsunterlagen für die Beantragung der Fördermittel
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Im Rahmen der Baubegleitung werden die Ausführungen der einzelnen Gewerke geprüft
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Der förderfähige Betrag wird ermittelt
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Wir bestätigen die Durchführung der Maßnahme gegenüber der KfW / BAFA